Lohnnebenkosten-Aufschlag in Deutschland 2025
Wer Personalkosten realistisch rechnen will, kommt am Lohnnebenkosten-Aufschlag nicht vorbei. Dieser Ratgeber zeigt, woraus die rund 30 % Aufschlag auf den Bruttolohn bestehen — und wie man sie für Selbständige, Festangestellte und Externe richtig ansetzt.
Zum RechnerAus was setzen sich die Lohnnebenkosten zusammen?
Wenn ein Mitarbeiter 65 € brutto pro Stunde verdient, kostet er den Arbeitgeber nicht 65 €, sondern rund 84,50 €. Der Unterschied von 30 % entsteht aus zwei Blöcken:
Block 1: Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) — ca. 21 %
| Versicherung | AG-Anteil 2025 |
|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (~8,15 %) |
| Pflegeversicherung | 1,8 % |
| Rentenversicherung | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % |
| Unfallversicherung (BG) | ~1,2 % (branchenabhängig) |
| Insolvenzgeld-Umlage + U1/U2 | ~0,5 – 1,0 % |
| Summe | ~21 – 22 % |
Block 2: Overhead — ca. 5 – 15 %
Über die reinen Sozialabgaben hinaus kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber zusätzlich:
- Arbeitsplatz: Bürofläche-Miete + Strom + Internet + Möbel-Abschreibung. Pro Person typisch 200 – 600 €/Monat.
- IT-Ausstattung: Notebook, Monitore, Software-Lizenzen (Microsoft 365, Slack, Figma, etc.) — 100 – 400 €/Monat.
- HR-Overhead: Recruiting-Anteil, Lohnbuchhaltung, Personalentwicklung — 50 – 150 €/Monat.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: ~5 – 10 % der effektiven Arbeitszeit, je nach Branche.
Bei einer Vollkosten-Rechnung schlagen 5 – 15 % zusätzlich zu Buche, je nach Arbeitsplatz-Modell (Office-pflicht vs. fully-remote).
Was bedeutet das für den Meeting-Rechner?
Im Default 30 % Aufschlag deckt grob beide Blöcke ab: ~21 % Sozialabgaben + ~9 % Overhead. Das ist die Standard-Faustregel, mit der die meisten deutschen Controlling-Abteilungen arbeiten.
Wann Sie den Wert anpassen sollten
- 0 % Aufschlag: reine Freelancer/Selbständige, deren Stundensatz schon alles enthält. Sie zahlen ihre eigenen Sozialabgaben und Overhead — der „Arbeitgeber“ zahlt nur den vereinbarten Stundensatz.
- 15 – 20 % Aufschlag: kleine Unternehmen mit minimalem Overhead (kein Office, kein zusätzliches HR), reine Lohnnebenkosten.
- 30 % (Default): Standardfall mit Bürobetrieb.
- 40 – 50 % Aufschlag: öffentlicher Dienst, Konzerne mit hohem Verwaltungsapparat, regulierte Branchen mit Compliance-Overhead.
- 50 – 100 % Aufschlag: wenn Sie Vollkosten inklusive Opportunitätskosten ansetzen wollen — also was an Wertschöpfung pro Stunde tatsächlich entgeht.
Beitragsbemessungsgrenze beachten
Eine Feinheit: oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (RV/AV: 96 600 € im Westen 2025) zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber zusätzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei C-Level-Gehältern fällt der AG-Sozialabgaben-Anteil deshalb auf ca. 8 % statt 21 % — die effektiven Lohnnebenkosten sind dort niedriger.
Wenn Sie ein Meeting mit nur Top-Verdienern rechnen, können Sie 15 – 20 % Aufschlag ansetzen. Bei gemischten Lohnstufen bleibt 30 % die bessere Faustregel.